© Brautmoden-Seibold Wir verkaufen für sie ihr Brautkleid, sowie Zubehör          Voraussetzungen: das Kleid - darf nur 1x getragen sein - muss frisch gereinigt sein - darf nicht beschädigt sein - darf nicht älter als 2 Jahre sein Ihre Ware wird von uns in Kommission gegen eine geringe Gebühr weiterverkauft. Sie vereinbaren mit uns den Verkaufspreis für ihre Ware. Sollte ihr Kleid nach 3 Monaten nicht verkauft sein, kann die Laufzeit verlängert werden, oder sie holen es wieder ab.