© Brautmoden-Seibold
Wir verkaufen für sie ihr Brautkleid, sowie Zubehör
Voraussetzungen:
das Kleid
- darf nur 1x getragen sein
- muss frisch gereinigt sein
- darf nicht beschädigt sein
- darf nicht älter als 2 Jahre sein
Ihre Ware wird von uns in Kommission
gegen eine geringe Gebühr weiterverkauft.
Sie vereinbaren mit uns den Verkaufspreis für ihre Ware.
Sollte ihr Kleid nach 3 Monaten nicht verkauft sein, kann die Laufzeit
verlängert werden, oder sie holen es wieder ab.